Vertragsgrundlage für Kalibrierdienstleistungen, Maschinenverkauf, Wartungsverträge und Reparaturen der SP Calibration Suisse GmbH.
SP Calibration Suisse GmbH Altgonzenbach 30, 9601 Lütisburg SG, Schweiz UID: CHE-363.186.840 (nachfolgend "SP Calibration")
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der SP Calibration gegenüber ihren Kunden, insbesondere für Kalibrierdienstleistungen an Prüfmaschinen, Messgeräten und Sensoren (vor Ort beim Kunden oder im Labor der SP Calibration), den Verkauf von Prüfmaschinen und Zubehör, Wartungsverträge sowie Reparatur-, Retrofit- und Justierarbeiten.
(2) Die AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (B2B). Sie finden keine Anwendung auf Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SP Calibration ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.
(4) Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(1) Schriftliche Angebote der SP Calibration sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist. Nach Ablauf dieser Frist ist SP Calibration an das Angebot nicht mehr gebunden.
(2) Angebote, die innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage erstellt werden (Schnellofferten), sind unverbindliche Richtofferten. Sie stehen unter dem Vorbehalt der technischen und terminlichen Prüfung sowie der Verfügbarkeit von Material und Personal.
(3) Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SP Calibration (E-Mail genügt), spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.
(4) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch SP Calibration.
(1) Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger Zölle, Abgaben und Gebühren.
(2) Bei Einsätzen vor Ort beim Kunden werden Anfahrt, Reisezeit und Spesen zusätzlich nach Aufwand oder gemäss den im Angebot ausgewiesenen Pauschalen verrechnet.
(3) Verpackung, Transport, Versicherung sowie allfällige Entsorgungskosten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht im Preis enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
(4) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung die Beschaffungskosten, Wechselkurse, Zölle oder Abgaben bei importierter Handelsware erheblich, ist SP Calibration berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Beträgt die Anpassung mehr als 10 Prozent, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht bezüglich der betroffenen Positionen zu.
(5) Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Messpunkte, Justierungen, Ersatzteile, Wartezeiten) werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen der SP Calibration verrechnet.
(1) Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen, zahlbar.
(2) Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR). SP Calibration ist berechtigt, Mahngebühren sowie die Kosten der Betreibung und des Inkassos zu verrechnen.
(3) Bei Zahlungsverzug, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder ungenügender Bonitätsauskunft kann SP Calibration Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und weitere Leistungen bis zu deren Eingang zurückbehalten.
(4) Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen behaupteter Mängel sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung von SP Calibration schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde.
(5) Bei grösseren Aufträgen, insbesondere beim Verkauf von Prüfmaschinen, kann SP Calibration Teilzahlungen vereinbaren (z.B. Anzahlung bei Bestellung, Restzahlung bei Lieferung).
(1) SP Calibration führt Werkskalibrierungen an Prüfmaschinen, Messgeräten und Sensoren durch, wahlweise vor Ort beim Kunden oder im eigenen Labor. Über jede Kalibrierung wird ein Kalibrierschein (Werkskalibrierschein) ausgestellt, der die Messergebnisse und die verwendeten Referenznormale dokumentiert. Die eingesetzten Referenznormale sind auf nationale bzw. internationale Normale rückführbar.
(2) SP Calibration ist nicht nach ISO/IEC 17025 akkreditiert und keine SCS-Kalibrierstelle. Die ausgestellten Kalibrierscheine sind Werkskalibrierscheine und keine akkreditierten Kalibrierzertifikate. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob Werkskalibrierungen für seine Zwecke, Normanforderungen oder Kundenvorgaben ausreichend sind.
(3) Der Kunde hat folgende Mitwirkungspflichten; deren Erfüllung ist Voraussetzung für die termingerechte Leistungserbringung:
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, werden Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und Mehraufwand nach Aufwand verrechnet. Kann die Kalibrierung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, gilt der Einsatz als erbracht und wird verrechnet.
(5) Der Kalibrierschein dokumentiert den messtechnischen Zustand des Prüfmittels zum Zeitpunkt der Kalibrierung. Er enthält keine Aussage über die künftige Stabilität des Prüfmittels und keine Zusicherung, dass der Kunde Audits, Zertifizierungen oder Prüfungen durch Dritte (z.B. Zertifizierungsstellen, Kundenaudits, Behörden) besteht. Eine dahingehende Gewähr wird ausdrücklich nicht übernommen.
(6) Werden bei der Kalibrierung Abweichungen ausserhalb der Toleranzen festgestellt, informiert SP Calibration den Kunden. Justierungen, Reparaturen oder Nachkalibrierungen erfolgen nur im Auftrag des Kunden und werden separat verrechnet.
(1) Wartungsverträge umfassen die im jeweiligen Vertrag definierten wiederkehrenden Leistungen (z.B. jährliche Wartung, Kalibrierung, Funktionsprüfung) an den vertraglich bezeichneten Maschinen und Geräten.
(2) Wartungsverträge werden für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Sie verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
(3) Die jährliche Vertragspauschale ist, soweit nicht anders vereinbart, zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode zur Zahlung fällig. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs (z.B. Störungsbehebungen, Ersatzteile, zusätzliche Einsätze) werden separat nach Aufwand verrechnet.
(4) SP Calibration kann die Vertragspauschale auf den Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Preisanpassungen werden dem Kunden spätestens vier Monate vor Ablauf der laufenden Periode mitgeteilt; dem Kunden steht in diesem Fall das ordentliche Kündigungsrecht gemäss Absatz 2 zu.
(5) Die Terminvereinbarung erfolgt in gegenseitiger Absprache. Die Mitwirkungspflichten gemäss §5 Absatz 3 und 4 gelten sinngemäss auch für Einsätze im Rahmen von Wartungsverträgen.
(1) Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Bei Handelsware, insbesondere Importware, hängen die Lieferfristen von den Vorlieferanten, Transportwegen und Zollabfertigungen ab; entsprechende Verzögerungen hat SP Calibration nicht zu vertreten.
(2) Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, ab Geschäftssitz der SP Calibration (sinngemäss EXW Lütisburg, Incoterms 2020). Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an den Transporteur auf den Kunden über, auch wenn SP Calibration den Transport organisiert.
(3) Transport und Transportversicherung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, und können separat fakturiert werden.
(5) Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, ist SP Calibration berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und die Zahlung wie bei erfolgter Lieferung zu verlangen.
(6) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Hindernisse bei Vorlieferanten, Transport oder Zoll (z.B. Embargos, Pandemien, Streiks) verlängern die Lieferfrist angemessen. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, bezüglich der betroffenen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(1) SP Calibration leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ihrer Lieferungen und Leistungen wie folgt:
(2) Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Abschluss zu prüfen und offensichtliche Mängel innert 8 Kalendertagen schriftlich und spezifiziert zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge gelten Lieferung und Leistung als genehmigt.
(3) Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat SP Calibration zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (nach ihrer Wahl) innert angemessener Frist. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Wandelung zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der SP Calibration über.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
(5) Bei Handelsware Dritter tritt SP Calibration dem Kunden auf Verlangen ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. Vorlieferanten ab, soweit diese über die vorstehenden Zusagen hinausgehen.
(6) Durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen; für ersetzte Teile gilt sie bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist, mindestens jedoch 6 Monate ab Ersatz.
(1) Die Haftung der SP Calibration für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, pro Schadenereignis und insgesamt auf den Wert des betreffenden Auftrags (Nettoauftragswert der mangelhaften Lieferung oder Leistung) beschränkt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Datenverlust, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie Kosten aus nicht bestandenen Audits, Zertifizierungen oder Prüfungen Dritter.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit der SP Calibration (Art. 100 OR), für Personenschäden sowie für zwingende Ansprüche nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
(4) Für Hilfspersonen schliesst SP Calibration die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus (Art. 101 Abs. 2 OR).
(5) Die Haftung für die Eignung der kalibrierten Prüfmittel für einen bestimmten Verwendungszweck des Kunden sowie für Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von Kalibrierergebnissen trifft, liegt beim Kunden. §5 Absatz 5 bleibt vorbehalten.
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Vertrag Eigentum der SP Calibration.
(2) SP Calibration ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden eintragen zu lassen (Art. 715 ZGB). Der Kunde hat bei den erforderlichen Handlungen mitzuwirken.
(3) Bis zum vollständigen Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln, auf eigene Kosten angemessen zu versichern und weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen. Zugriffe Dritter (z.B. Pfändung) sind SP Calibration unverzüglich anzuzeigen.
(1) SP Calibration bearbeitet Personendaten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).
(2) Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten, zu den Rechten der betroffenen Personen und zu allfälligen Datenbekanntgaben an Dritte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der SP Calibration, abrufbar unter www.spcalibration.ch/datenschutz.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe von Personendaten seiner Mitarbeitenden (z.B. Kontaktangaben von Ansprechpersonen) an SP Calibration berechtigt ist.
(1) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SP Calibration und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der SP Calibration Suisse GmbH (Lütisburg, Kanton St. Gallen). SP Calibration ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) SP Calibration kann diese AGB jederzeit anpassen. Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung; für Wartungsverträge gilt die jeweils zu Beginn einer neuen Vertragsperiode kommunizierte Fassung.
Stand: Juli 2026
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